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Entries from Juni 2020

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30 Juni 2020
Krzysztof CIESIELSKI

Aus Sicht der Investoren sind Startups daher Unternehmen mit einem ziemlich hohen Risiko und einer geringen Liquidität. Diesbezüglich ist die Bewertung von Startups eine große Herausforderung.

15 Juni 2020
Piotr STASZKIEWICZ

In dem vorigen Beitrag konzentrierte ich mich auf die Bewertung von Vermögenswerten nach Fair Value während der Rezession, Unsicherheit bezüglich der Zukunft der Gesellschaften und den begrenzten Informationsaustausch in Bezug auf das Konzept von IFRS 13. Und was mit anderen Vermögenswerten und ihrer Bewertung, auf welche der IFRS 13 nicht anzuwenden ist? Allem Anschein zum Trotz gibt es sie ziemlich viele.

10 Juni 2020
Anna LEHMANN

Seit 13. Juli 2019 gilt in Polen das Gesetz vom 1. März 2018 über Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung  (GBl. 2018 FN. 723, im Weiteren „Gesetz”). Diese Regelung hatte zum Ziel die vollständige und ordnungsgemäße Implementierung der Richtlinie (EU) 2015/849  des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung in die polnische Rechtsordnung. Manche Vorschriften sind erst 18 Monate nach der Bekanntgabe des Gesetzes, d.h. am 13. Oktober 2019 in Kraft getreten und beeinflussten wesentlich das Funktionieren von vielen Unternehmen.

8 Juni 2020
Piotr STASZKIEWICZ

In der letzten Zeit schrieben wir auf unserem Blog viel über Finanzinstrumente: ihre Definition, Klassifizierung, Bewertung, Wertminderungen u.dgl. Da dieses Thema immer noch aktuell bleibt, veröffentlichen wir bald in Form von Q&A die am häufigsten gestellten Fragen sowie erläutern wir diejenigen betreffend Finanzinstrumente, die unsere Leser quälen.

Heute dagegen, einigermaßen in Zusammenhang mit dem herrschenden  Epidemiezustand und einigermaßen zur Fortsetzung des Themas Wertminderungen von Vermögenswerten (Forderungen), entschloss ich mich, die Bewertung der Bilanzposten nach Fair Value unter die Lupe zu nehmen.

3 Juni 2020
Katarzyna STYPA-SADOWSKA

In dem ersten Teil über Versetzung der Mitarbeiter beschrieben wir die steuerliche Ansässigkeit. Jetzt kommt die Zeit, eine andere wichtige Frage anzusprechen – nämlich die Art und Weise der Besteuerung der nichtselbständigen Arbeit nach internationalen Abkommen. Diese Abkommen haben zum Ziel, die Doppelbesteuerung derselben Einkünfte zu verhindern, d.h. sicherzustellen, dass die Einkünfte aus der im Ausland geleisteten Arbeit in zwei Staaten (d.h. im Staat der Arbeitsleistung und im Staat der steuerlichen Ansässigkeit des Mitarbeiters) nicht besteuert werden.

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