Mit dem neuen Gesetzesentwurf des Gesetzes über die Kontrolle mancher Investitionen wird M&A wieder ein Thema. Kurz gesagt hänge die Zustimmung für die Durchführung von Transaktionen von dem Leiter des Amtes für Wettbewerbs- und Verbraucherschutz ab. Diese Beschränkung gelte für Investoren außerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums. Damit wird implizit gesagt, dass solche Vorschriften im Zusammenhang mit der Covid-19-Krise darauf abzielen, Kapitalzuflüsse aus Asien zu hemmen. Um es deutlich zu sagen: die Vorschriften wirken sich zum Nachteil anderer wichtiger Investoren aus, z. B. aus den USA. Davon bleiben aber auch europäische Länder wie Großbritannien nicht geschont.