In dem vorherigen Artikel über Beschäftigung der Ausländer in Polen erzählten wir über die Anstellung eines Ausländers, der Bürger eines Drittstaates ist. Wir erläuterten, dass solch eine Beschäftigung mit der Erfüllung von zahlreichen Pflichten durch den Arbeitgeber und Arbeitnehmer verbunden ist und ihre Nichterfüllung die bestimmten Sanktionen verursacht. Heute analysieren wir, ob die Beschäftigung eines Ausländers, der ein Bürger der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder der Schweiz (im Weiteren: Unionsbürger genannt) ist, tatsächlich ein weniger kompliziertes Verfahren ist. Setzt sich der Arbeitgeber auch in diesem Fall den Sanktionen aus, wenn er die mit dem Aufenthalt des Ausländers in Polen zusammenhängenden Verfahren nicht einhält?