Kamila DOBOSZ
Im Jahr 2019 können die Steuerpflichtigen alleine wählen, nach welchen Vorschriften sie die Verrechnungspreisdokumentation für das bereits abgeschlossene Jahr 2018 erstellen. Gemäß den geänderten Vorschriften des KStG-PL und EStG-PL haben die Steuerpflichtigen die Möglichkeit, die formell seit 1. Januar 2019 geltenden Vorschriften bereits auf die im Jahr 2018 abgewickelten Gruppentransaktionen anzuwenden. Die Erstellung der Verrechnungspreisdokumentation nach den neu geltenden Vorschriften kann für den Steuerpflichtigen eine wesentliche Erleichterung sein, aber auch zu den neuen Problemen und Pflichten führen, auf welche der Steuerpflichtige bei der Anwendung der vorherigen Regelungen nicht stoßen würde.