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29 Dezember 2016
Piotr STASZKIEWICZ

Es ist uns, Fachleuten aus der Finanzbranche und Buchhaltern, bekannt, dass die Anwendung der IFRS[1] in Polen (noch) nicht weit verbreitet ist; vorherrschend sind die Lösungen, die im poln. Rechnungslegungsgesetz enthalten sind und im Hinblick auf die Erfassung und spätere Abschreibung des Sachanlagevermögens nicht selten die Lösungen, die aus dem poln. Körperschaftsteuergesetz stammen. Was soll man tun?

 

[1] IFRS sind die Internationalen Rechnungslegungsstandards, International Financial Reporting Standards und ihre Auslegungen, die vom International Accounting Standards Board in London veröffentlicht werden.

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