Zum Thema Kostenbegrenzung bei den Kapitalgesellschaften stellt sich oft die Frage, ob die Aufsichtsratsmitglieder für die Ausübung ihrer Funktion in diesem Organ ein Gehalt erhalten sollen. Manche sagen, dass der Arbeitsaufwand oder die für die Erfüllung der Pflichten des Aufsichtsratsmitgliedes einer (insbesondere kleinen) Gesellschaft gewidmete Zeit so gering sind, dass die Notwendigkeit der Auszahlung des Gehaltes dafür keinen Grund hat. Ist die obige Behauptung begründet und lohnt sich wirklich eine solche Ersparnis für die Gesellschaft?