In ihrem Alltag müssen die Unternehmer zahlreiche Entscheidungen treffen – sowohl operative, als auch strategische. Ihre Handlungen sind einem grundsätzlichen Ziel untergeordnet – in der Regel dem Erzielen des wirtschaftlichen Erfolgs durch ihr Unternehmen. Oft stellt man sich die Frage, wie der Unternehmenserfolg zu messen ist. 

 

Die allgemein akzeptierte Vorgehensweise setzt voraus, dass das wichtigste Erfolgskriterium eines Unternehmens sein in Geld ausgedrückter und zuverlässig ermittelter Wert ist. Es ist jedoch zu erwähnen, dass die Unternehmensbewertung nicht nur für Informationszwecke und Berichterstattung für Schaffung des Unternehmenswertes genutzt wird.

 

Die Unternehmensbewertungen werden auch in folgenden Situationen erstellt:

  • für Transaktionszwecke, um den Verkäufer und potenziellen Käufer über den Wert des Unternehmens als Transaktionsobjekts in Kenntnis zu setzten;
  • für Ermittlung des Wertes von Sicherungsgegenstand für eingegangene Verbindlichkeiten;
  • für Überprüfung der Informationen, die im Jahresabschluss des als Anteilseigner bzw. Aktieninhaber geltenden Subjekts enthalten sind (Werthaltigkeitstest);
  • bei Ausgliederung eines organisierten Unternehmensteils von Strukturen eines anderen Geschäftssubjekts;
  • beim Konflikt zwischen den Gesellschaftern. Zu solchen Konflikten kommt es meistens, wenn einer Partei das Handeln zum Nachteil der Gesellschaft vorgeworfen oder wenn der bei Squeeze-out bezahlte Preis in Frage gestellt wird;
  • für Überprüfung der Kreditwürdigkeit des Unternehmens und Ermittlung des Wertes von Kreditsicherung;
  • für Ermittlung des Wertes von Investmentfonds-Aktiva;
  • bei Verschmelzung oder Spaltung der Unternehmen;
  • im Zusammenhang mit dem geführten Vergleichs-, Insolvenz- oder Liquidationsverfahren;
  • in Bezug auf die geplante Kapitalerhöhung oder den Aktien- bzw. Anteilseinzug.
     

Bei Unternehmensbewertung werden in der Regel ein oder mehrere Verfahren angewendet, die unter eine von vier Hauptgruppen fallen:

  • Ertragswertverfahren – nach diesen Verfahren wird der Wert eines Unternehmens durch die zu erwartenden Zahlungsströme und die Wahrscheinlichkeit für ihr Auftreten determiniert;
  • Multiplikatorverfahren – der Wert des Unternehmens ist direkt proportional zu schlüsselhaften finanziellen oder die operative Fähigkeit bestimmenden Variablen (Gewinn, Anzahl der im jeweiligen Zeitraum hergestellten Einheiten);
  • Substanzwertverfahren – bei diesem Ansatz wird der Unternehmenswert als die Wertsumme von Aktiva, gemindert um die eingegangenen Verbindlichkeiten, ermittelt;
  • Realoptionsverfahren – dienen der Ermittlung des Wertes von Unternehmen bzw. Investitionsprojekten mit einer erheblichen Dispersion von eventuellen Finanzergebnissen und lassen das damit zusammenhängende Risiko zuverlässig einschätzen.
     

Eine Unternehmensbewertung wird nicht nach einem im Voraus fest bestimmten Schema durchgeführt. In der Regel wird die Vorgehensweise, darunter die Wahl der entsprechenden Bewertungsmethoden und Instrumenten, durch das Bewertungsziel sowie Merkmale des zu bewertenden Unternehmens determiniert.

Die Experten von RSM Poland haben eine große Erfahrung in der Durchführung von Unternehmensbewertungen. Bisher wurden von uns ca. 100 komplexe Aufträge in diesem Bereich abgewickelt. Zu unseren Mandanten gehören sowohl kleine Familienunternehmen, als auch internationale Konzerne. Bei der Durchführung von zahlreichen Bewertungen konnten wir Spezifika der Gesellschaften aus verschiedenen Branchen, darunter auch internationalen Unternehmen, kennen lernen.

 

Wir laden Sie dazu ein, sich mit unserer Vorgehensweise und Kompetenzen für Durchführung von Unternehmensbewertungsprojekten vertraut zu machen.

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