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Förderung der Entwicklungsdienstleistungen

Entwicklungsdienstleistung

Eine Dienstleistung, die auf Erwerb, Erhaltung bzw. Steigerung des Wissens, der Fertigkeiten und Kompetenzen der Unternehmer und ihrer Arbeitnehmer abzielt, darunter zum Erwerb der Qualifikationen führt bzw. die Entwicklung des Unternehmens ermöglicht. Die Einstufung der Entwicklungsdienstleistungen erfolgt nach 2 Hauptkategorien:

  • Schulungsdienstleistung,
  • Beratungsdienstleistung (inklusive Beratung, Coaching und Mentoring).

 

Förderbetrag

Maximale Förderung für einen Unternehmer hängt von der Größe des Unternehmens ab und beträgt:

  • 15.000,00 PLN für Kleinstunternehmen,
  • 75.000,00 PLN für kleine Unternehmen,
  • 400.000,00 PLN für mittlere Unternehmen,

Man kann alleine prüfen, unter welche Kategorie das jeweilige Unternehmen fällt. Dafür ist der KMU-Test auf der Webseite: https://smetest.uwe.be/zu nutzen (verfügbar auch in polnischer Sprache).

 

Fördersatz

  • Der grundlegende Fördersatz für Entwicklungsdienstleistungen liegt bei 50% der Ausgaben für ihren Erwerb. Nach Erfüllung der unter Nr. 2 und 3 genannten Kriterien kann die Förderung entsprechend bis auf 70 bzw. 80% erhöht werden.
  • Der Höchstfördersatz liegt bei 70% der Kosten einer Entwicklungsdienstleistung, falls das Unternehmen zumindest eines der folgenden Kriterien erfüllt:
    • die Entwicklungsdienstleistung endet mit dem Erwerb und/oder Bestätigung der in dem Integrierten Qualifikationsregister eingetragenen Qualifikationen, der auf der folgenden Webseite zur Verfügung steht: https://rejestr.kwalifikacje.gov.pl/,
    • der Unternehmer erhielt die Förderung in Form der Analyse von Entwicklungserfordernissen im Rahmen der Maßnahme 2.2 PO WER.
  • Der Höchstfördersatz liegt bei 80% der Kosten einer Entwicklungsdienstleistung, falls das Unternehmen zumindest eines der folgenden Kriterien erfüllt:
    • es übt die Geschäftstätigkeit im Bereich der intelligenten Spezialisierungen der Woiwodschaft Zachodniopomorskie (Verzeichnis der Wirtschaftszweige für intelligente Spezialisierungen der Woiwodschaft Zachodniopomorskie) aus,
    • es übt die Geschäftstätigkeit in der Sondereinbeziehungszone (poln. SSW) auf dem Gebiet der Woiwodschaft Zachodniopomorskie (Verzeichnis der SSW-Gemeinden) aus,
    • die Teilnehmer der Entwicklungsdienstleistungen im Rahmen des Fördervertrags sind Personen über 50 Jahre und/oder Personen mit niedrigen Qualifikationen (d.h. mit der abgeschlossenen Bildung auf Sekundarstufe II, auch Personen mit Abitur),
    • die Teilnehmer der Entwicklungsdienstleistungen im Rahmen des Fördervertrags sind Wachstumsunternehmen. Als solche gelten die Unternehmen mit dem höchsten Potential für die Schaffung neuer Arbeitsplätze in der Region im Vergleich zu anderen Unternehmen, darunter insbesondere diese, die im Zeitraum von drei Jahren die jahresdurchschnittliche Steigerung der Erträge um zumindest 20% ausweisen.

 

Wie können Sie Förderung erhalten?

  1. Bestimmen Sie die Entwicklungsziele,
  2. Wählen Sie eine Entwicklungsdienstleistung,
  3. Füllen Sie das Meldeformular aus - innerhalb von 14 Tagen werden Sie über Ergebnisse der Überprüfung Ihrer Meldung in Kenntnis gesetzt,
  4. Schließen Sie den Fördervertrag mit dem jeweiligen Betreiber,
  5. beteiligen Sie sich an der Entwicklungsdienstleistung und anschließend füllen Sie den Beurteilungsbogen auf der Webseite www.uslugirozwojowe.parp.gov.pl aus,
  6. Legen Sie die Unterlagen zur Abrechnung vor.

 

Erstattungsgrundsätze

Der Unternehmer begleicht 100% Kosten für die Dienstleistung aus eigenen Mitteln und er bekommt sie erstattet, nachdem er dem Betreiber alle erforderlichen Unterlagen vorlegt. Innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung der Entwicklungsdienstleistung hat der Unternehmer folgende Abrechnungsunterlagen abzugeben:

  • Abrechnungsformular, wo die Information über die Durchführung der jeweiligen Dienstleistung, der Betrag, die Anzahl und Daten der an der Dienstleistung beteiligten Arbeitnehmer anzugeben sind,
  • Buchungsbeleg für die abgewickelte Dienstleistung,
  • Zahlungsnachweise für die einzelnen Buchungsbelege samt der Bescheinigung über die Beendigung der Entwicklungsdienstleistung, 
  • Beurteilungsbogen für die Entwicklungsdienstleistung aus der Datenbank für Entwicklungsdienstleistungen.

Die Erstattung erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach Abgabe der vollständigen und richtig ausgefüllten Unterlagen durch den Unternehmer.

Verzeichnis der Entwicklungsdienstleistungen

8 März 2018
Überprüfen Sie, welche Dienste Sie als Teil der Finanzierung nutzen können.

Vergabekriterien für Förderung

8 März 2018
Informieren Sie sich über die Kriterien für die Kofinanzierung in den einzelnen Woiwodschaften.

Kontakt

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