Der neue IFRS 15 zur Erlöserfassung gilt laut Experten als eine der wichtigsten Änderungen im Bereich Rechnungslegung/Berichterstattung in den letzten Jahren
Der neue IFRS 15 zur Erlöserfassung gilt laut Experten als eine der wichtigsten Änderungen im Bereich Rechnungslegung/Berichterstattung in den letzten Jahren
Es lohnt sich, zu überlegen, ob neben der Verbreitung der Outsourcing-Dienstleistungen durch die sog. service organizations und dem Anstieg der Anzahl von Firmen, die derartige Lösungen anbieten, auch der Frage Rechnung getragen wird, ob die internen Kontrollen innerhalb einer Outsourcing-Firma entsprechend eingeplant und - was noch wichtiger ist - richtig realisiert werden, so dass das beauftragende Unternehmen (user organization) sicher sein kann, dass das Risiko bis auf das akzeptable Niveau reduziert ist.
Am 13. Januar 2016 wurde durch das IASB der neue internationale Rechnungslegungsstandard 16 „Leasingverhältnisse” veröffentlicht, der den bisherigen IAS 17 ersetzen wird.
Die Pflicht zur Durchführung der Inventur ergibt sich aus dem Rechnungslegungsgesetz (zu erinnern ist, dass am 23. September 2015 das Gesetz vom 23. Juli 2015 über Änderung des Gesetzes über die Rechnungslegung und einiger anderen Gesetze in Kraft trat (GBl. 2015, FN. 1333).