Ungefähr vor einem Jahr informierten wir Sie über die neuen internationalen Rechnungslegungsstandards, die bald in Kraft treten: IFRS 9 – Finanzinstrumente, IFRS 15 – Erlöse aus Verträgen mit Kunden und IFRS 16 – Leasingverhältnisse. Gerade diesen letzten vorgenannten Standard möchten wir zum Thema dieses Audit Alerts machen. Obwohl dieser IFRS erst zum 1. Januar 2018 in Kraft treten soll, scheint er bald sowohl den Spezialisten für Rechnungslegung, als auch der Geschäftsleitung des jeweiligen Subjekts die meisten Probleme zu bereiten.
Die Notwendigkeit für Einführung von neuen Regelungen im Bereich der Erfassung und Bewertung von Leasingverhältnissen erfolgte einerseits aufgrund der Üblichkeit der Nutzung dieser Finanzierungsform der Geschäftstätigkeit, andererseits aber aufgrund der Interpretationsmöglichkeiten sowie einer geringen Neigung der Subjekte dazu, die Verbindlichkeiten daraus in ihren Jahresabschlüssen zu erfassen. Oft machte nämlich den Investoren eine nicht offensichtliche Unterscheidung zwischen zwei Arten von Leasing die Vergleichsmöglichkeit der Jahresabschlüsse kompliziert.
Das IASB entschied sich für ein Modell, wo alle Leasingverträge, ausgenommen die als kurzfristige Leasingverträge bzw. geringwertige Vermögenswerte eingestuften Verträge, in der Bilanz nach ähnlichen Grundsätzen wie bisher das Finanzierungsleasing erfasst werden.
Gemäß dem neuen Ansatz erwirbt der Leasingnehmer das Recht zur Nutzung eines Vermögenswertes, welcher Gegenstand eines Leasingvertrags ist, und er verpflichtet sich, für dieses Recht entsprechende Zahlungen zu entrichten. Dieses Konzept wird als „right-of-use model” bezeichnet. In der Bilanz wird von dem Leasingnehmer auf der Aktivseite das Nutzungsrecht an dem jeweiligen Vermögenswert und auf der Passivseite die Leasingverpflichtung zur Zahlung von Leasingraten erfasst. Unter dem Gewinn bzw. Verlust für die jeweilige Periode werden also die Kosten für Abschreibung des Nutzungsrechts sowie die Zinskosten ausgewiesen.
Wichtig ist, dass somit viele Subjekte, die nicht nur ihre Jahresabschlüsse nach IFRS aufstellen, sondern auch die Konsolidierungspakete für Zwecke der Konsolidierung ihrer Unternehmensgruppe vorbereiten, alle mit ihren Lieferanten von Vermögenswerten oder Dienstleistern abgeschlossenen Verträge (d.h. Verträge, die oft als Pacht- bzw. Mietverträge oder Operating- bzw. Finanzierungsleasingvereinbarungen u.ä. fungieren) analysieren müssen. Viele Subjekte (welche beispielsweise die gemietete Fläche, geleaste Fahrzeuge, Maschinen u.ä. nutzen) stehen also vor einer großen Herausforderung, sich auf die Notwendigkeit der Anwendung des neuen Standards in Kürze vorzubereiten.
Als RSM bieten wir Ihnen eine Unterstützung in diesem Bereich, von der Analyse der durch das Subjekt abgeschlossenen Verträge über die Zugangsbewertung des Nutzungsrechts, Vorbereitung der entsprechenden Instrumente und Berechnungen von einzelnen Beträgen sowie der einzelnen Buchungen bis auf die laufende Unterstützung bei der Notwendigkeit, die Bewertung des Nutzungsrechts und der Verbindlichkeit während der Vertragslaufzeit zu aktualisieren.
Bei jeweiligen Fragen zu diesem Thema stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.
Sollten Sie Fragen dazu haben oder möchten Sie dieses Thema näher besprechen, dann steht Ihnen unser Experte Piotr STASZKIEWICZ jederzeit gerne zur Verfügung.
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