Standpunkt des polnischen Rechnungslegungs Standards Committees (RSC) zum Grundsatz für ein zuverlässiges und klares Bild der Finanzlage
Zum 19. Juni 2017 wurde durch das Rechnungslegungs Standards Committee (RSC) der Entwurf seines Standpunkts zur Auslegung des Grundsatzes für ein zuverlässiges und klares Bild der Finanzlage eines Subjekts veröffentlicht, das in dem Jahresabschluss dargestellt wird. Dieser Grundsatz wird im Art. 4 Abs. 1 Rechnungslegungsgesetz (GBl 2016 FN. 1047 m. Ä., im Weiteren: das Gesetz) geregelt.
KSR Das RSC ermuntert zur Teilnahme an Konsultationen über den Entwurf – bis 30. September 2017 sind bei dem Committee die Bemerkungen und Kommentare dazu zu melden sowie Beispiele darzustellen.
Der durch das RSC veröffentlichte Standpunkt zur Auslegung des Grundsatzes für ein zuverlässiges und klares Bild, der viele Probleme in der Praxis bereiten kann, wird sicherlich eine große Erleichterung für Buchhalter sein. Mit dem Standpunkt wird u.a. aufgeklärt, wenn das Subjekt die Abweichungen von den in dem Gesetz genannten Anforderungen vornehmen kann.
Gemäß dem Grundsatz für ein zuverlässiges und klares Bild soll ein Jahresabschluss ordnungsgemäße (d.h. den Rechtsvorschriften entsprechende), glaubwürdige und vergleichbare Informationen enthalten, die zugleich für seine Adressaten verständlich sind. Adressaten des jeweiligen Jahresabschlusses sind betroffene Subjekte, u.a. Anteilseigner, Investoren oder Darlehensgeber. Der Grundsatz für ein zuverlässiges und klares Bild scheint leicht verständlich und einfach anwendbar zu sein, jedoch verursacht er in Praxis viele Probleme.
Schwierigkeiten bereiten u.a. die Situationen, wo die Erfüllung der gesetzlichen Anforderung die Nichterfüllung des Grundsatzes für ein zuverlässiges und klares Bild der Finanzlage des Subjekts zur Folge hat. In solch einem Fall kann das Subjekt auf die Erfüllung der gesetzlichen Anforderung verzichten. Diese Abweichung soll aber möglichst kleinste Diskrepanzen zwischen ihrer Folge und der im Gesetz vorgeschlagenen Lösung verursachen. Ist die Abweichung von den im Gesetz genannten Grundsätzen für das jeweilige Subjekt unentbehrlich, dann soll es die in IAS/IFRS genannten Grundsätze anwenden.
Weitere Hinweise zur Auslegung des Grundsatzes für ein zuverlässiges und klares Bild sind dem Entwurf des RSC-Standpunkts zu entnehmen. Der Entwurf enthält auch Beispiele, welche die Idee für die Anwendung des Grundsatzes für ein zuverlässiges und klares Bild begreifen helfen.
Durch Konsultationen mit Praktikern kann der RSC-Standpunkt viele Probleme lösen, auf welche man zurzeit bei den die Jahresabschlüsse aufstellenden Subjekten stößt.
Sollten Sie Fragen dazu haben oder möchten Sie dieses Thema näher besprechen, dann steht Ihnen unser Experte Piotr STASZKIEWICZ jederzeit gerne zur Verfügung.
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